Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich / Abwehrklausel
    1. Die Firma GEOGRAT Informationssystem GmbH -nachstehend „GEOGRAT“ genannt- erbringt alle Lieferungen, Leistungen, Angebote sowie Auftragsbestätigungen auf Basis dieser nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von GEOGRAT nicht Vertragsbestandteil.
  2. Vertragsschluss
    1. Die Angebote von GEOGRAT sind freibleibend und unverbindlich – insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen. Ein Vertrag kommt erst durch den schriftlichen Vertragsschluss oder die schriftliche Auftragsbestätigung von GEOGRAT zustande.
    2. Umfang und Gegenstand der von GEOGRAT zu erbringenden Leistungen werden allein durch die schriftlichen Verträge oder die übermittelte Auftragsbestätigung von GEOGRAT spezifiziert und festgelegt.
  3. Urheber und Nutzungsrechte

    Die Produkte von GEOGRAT sind urheberrechtlich geschützt. GEOGRAT behält an der gelieferten Software und den von GEOGRAT erbrachten Arbeitsergebnissen / Entwicklungen die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Der Sourcecode verbleibt grundsätzlich bei GEOGRAT. Auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachte Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.

  4. Preise / Zahlungsbedingungen
    1. Die im Einzelnen vereinbarten Preise sind Nettopreise ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten.
    2. Es wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe berechnet.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von GEOGRAT ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen.
    4. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
    5. Zurückbehaltungsrechte darf der Vertragspartner nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ebenso ist die Geltendmachung der Einrede des nichterfüllten Vertrages ausgeschlossen, es sei denn der Anspruch des Vertragspartners aus einem gegenseitigen Vertrag ist voll wirksam, fällig sowie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt und die Voraussetzungen des § 320 BGB sind erfüllt.
    6. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist GEOGRAT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 zu berechnen. Dem Vertragspartner wird das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens eingeräumt, GEOGRAT hat das Recht einen höheren Schaden nachzuweisen.
    7. GEOGRAT ist berechtigt Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und zu erbringende Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten sowie bei deren Nichterbringung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
  5. Haftung
    1. GEOGRAT haftet unbegrenzt nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von GEOGRAT, und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die GEOGRAT, zu vertreten hat.
      GEOGRAT haftet weiterhin im Fall der einfachen Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Kardinalpflicht, dabei jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden.
      Eine weitergehende Haftung von GEOGRAT gleich aus welchem Rechtsgrund ist umfassend ausgeschlossen.
    2. Soweit GEOGRAT für fahrlässige Pflichtverletzungen haftet ist die Haftung auf die Fälle der Eintrittspflicht und der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von GEOGRAT beschränkt.
    3. GEOGRAT haftet nicht für Schäden, insbesondere Daten oder Programmverluste die der Vertragspartner durch zumutbare Maßnahmen insbesondere Daten oder Programmsicherungen hätte vermeiden können. Der Vertragspartner ist für die Aktualisierung der Sicherung seiner Daten und Programmbestände grundsätzlich selbst verantwortlich. Er ist ebenso dafür verantwortlich zu prüfen, ob die vorhandene Soft- und Hardwareumgebung mit den Produkten von GEOGRAT kompatibel ist. Für Fehler / Schäden in Folge unzureichender IT-Infrastruktur des Vertragspartners ist eine Haftung von GEOGRAT ausgeschlossen. Die Haftung von GEOGRAT ist bei Datenverlust durch den Wiederherstellungsaufwand beim Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.
    4. GEOGRAT steht nicht für Mängel oder Schäden ein, die auf unsachgemäße Bedienung oder den Einsatz der Software auf einer Hardware oder einem Betriebssystem, welches nicht den in der Produktbeschreibung angegebenen infrastrukturellen Voraussetzungen entspricht, zurückzuführen sind.
    5. GEOGRAT übernimmt keine Haftung für das Netzwerk des Vertragspartners und ist auch nicht Ansprechpartner für Netzwerkfragen und Netzwerkbetreuung des Vertragspartners. GEOGRAT übernimmt ferner keine Haftung für nicht von GEOGRAT gelieferte Software, Treiber und Druckertreiber sowie Hard- und Softwareumgebung.
  6. Abtretungsverbot

    Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit GEOGRAT geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten daraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit GEOGRAT geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von GEOGRAT ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

  7. Eigentumsvorbehalt / Lizenzvorbehalt

    GEOGRAT behält sich das Eigentum an gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die vorstehenden Vorbehalte gelten bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Die Software wird lediglich lizenziert, nicht verkauft. Der Vertragspartner erhält bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages nach dessen Inhalt das nicht ausschließliche, nicht dingliche, gemäß Vertragsinhalt begrenzte, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht zur Nutzung der jeweiligen vertragsgegenständlichen GEOGRAT-Software, nebst Datenblättern zu den jeweiligen GEOGRAT-Produktmodulen (technische Produktbeschreibung von Funktion, Installation und Nutzung mit Soft- und Hardwareanforderung) auf dem jeweiligen Datenträger.

  8. Datenschutz / Geheimhaltung
    1. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Er erklärt sich damit einverstanden das GEOGRAT die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung von dem Vertragspartner erhaltenen Daten speichert, verarbeitet und auswertet.
    2. Der Vertragspartner und GEOGRAT sind verpflichtet alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwenden.
  9. Gewährleistung
    1. GEOGRAT leistet für ein Jahr nach Lieferung Gewähr dafür das die Ware einschließlich der lizensierten GEOGRAT-Software bei der Übergabe nicht mit Mängeln behaftet ist. Ein unerheblicher Mangel ist unbeachtlich.
    2. Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Mangelanzeige hat spezifiziert und schriftlich zu erfolgen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung, die Ware gilt sowohl bei offenen, als auch bei verdeckten Mängeln als genehmigt.
    3. GEOGRAT leistet keine Gewähr für Software, die der Vertragspartner oder Lizenznehmer ändert oder die er nicht in der im Vertrag oder in der Produktbeschreibung aufgeführten Systemumgebung ordnungsgemäß einsetzt. Gleichfalls leistet GEOGRAT keine Gewähr für Bedienungsfehler oder Fehler infolge durch den Vertragspartner vorgenommener Änderungen der Hard- oder Softwareumgebung.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein verpflichten sich die Parteien zusammenzuwirken, um die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
    2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen GEOGRAT und dem Vertragspartner findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand der Sitz von GEOGRAT vereinbart.

GEOGRAT ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
    4. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von GEOGRAT ist der Hauptsitz von GEOGRAT.

Stand: April 2016

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